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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 245/16   

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https://dejure.org/2016,63211
LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 245/16 (https://dejure.org/2016,63211)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.12.2016 - 6 Sa 245/16 (https://dejure.org/2016,63211)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 6 Sa 245/16 (https://dejure.org/2016,63211)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 17 Abs 7 S 1 TVÜ-Bund, § 611 Abs 1 BGB
    Auslegung einer Vergütungsvereinbarung bei von den Parteien als freies Mitarbeiterverhältnis geführtem Arbeitsverhältnis - übliche Vergütung

  • IWW

    § 17 Abs. 7 Satz 1 TVÜ-Bund, §§ 133, ... 157 ff. BGB, § 612 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 814 BGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 5, § 520 Abs. 2, 3 ZPO, 157 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, §§ 611 Abs. 1, 612 Abs. 2 BGB, § 4 Abs. 1, 3 Abs. 1 TVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vergütung bei Unwirksamkeit der Vereinbarung eines freien Dienstverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung bei Unwirksamkeit der Vereinbarung eines freien Dienstverhältnisses

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 615 S. 1
    Höhe der Vergütung bei Unwirksamkeit der Vereinbarung eines freien Dienstverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 245/16
    Da für Arbeitnehmer regelmäßig Tarifverträge Anwendung finden und der öffentliche Arbeitgeber grundsätzlich zwischen Tarifgebundenen und Nichttarifgebundenen nicht unterscheidet, kann die Vereinbarung eines Pauschalhonorars nicht für ein Arbeitsverhältnis gelten (vgl. insgesamt BAG 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - Rn. 24, zitiert nach juris).

    Da es für das Arbeitsverhältnis der Parteien aus den dargestellten Gründen an einer Vereinbarung über die Höhe der Vergütung fehlte, nachdem sich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien herausgestellt hat, hat der Kläger, dessen Tarifgebundenheit nicht ersichtlich ist (vgl. § 4 Abs. 1, 3 Abs. 1 TVG), für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses - und nicht nur für die Zukunft - einen Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - Rn. 28, zitiert nach juris).

    Eine Honorarregelung auf Stundenbasis ist für Angestellte nicht üblich und angesichts der bestehenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht nicht zulässig (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 Rn. 30, zitiert nach juris).

    36 a) Im öffentlichen Dienst kann eine tarifliche Vergütung regelmäßig als übliche Vergütung angesehen werden; unter- oder übertarifliche Vergütung ist hier auf Ausnahmefälle beschränkt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - Rn. 30, aaO).

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 245/16
    Im Übrigen führte die die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats ohnehin nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor nicht bestanden haben (vgl. BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 31, 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 42, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 245/16
    Im Übrigen führte die die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats ohnehin nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor nicht bestanden haben (vgl. BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 31, 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 42, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 245/16
    Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber fälschlicherweise als freier Mitarbeiter nach der für diese Personengruppe geltenden Vergütungsordnung bezahlt wird, kann die Erklärungen des Arbeitgebers grundsätzlich nicht so verstehen, die Honorarvereinbarung sei unabhängig von dem tatsächlichen Status gewollt und stelle eine übertarifliche Vergütung dar, wenn später festgestellt werde, dass die Tätigkeit tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis erbracht wurde (BAG 09. Dezember 2005 - 5 AZR 175/04 - Rn. 25; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 245/16
    Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber fälschlicherweise als freier Mitarbeiter nach der für diese Personengruppe geltenden Vergütungsordnung bezahlt wird, kann die Erklärungen des Arbeitgebers grundsätzlich nicht so verstehen, die Honorarvereinbarung sei unabhängig von dem tatsächlichen Status gewollt und stelle eine übertarifliche Vergütung dar, wenn später festgestellt werde, dass die Tätigkeit tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis erbracht wurde (BAG 09. Dezember 2005 - 5 AZR 175/04 - Rn. 25; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 152/00

    Tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche aus rückwirkend festgestelltem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 245/16
    Dass ihm eine höhere Vergütung nach einer anderen Vergütungsgruppe zustände, hat der Kläger, der hierfür die Tatsachen darzulegen und zu beweisen hätte (vgl. BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - Rn. 42, zitiert nach juris), in keiner Weise dargetan.
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04

    Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 245/16
    Dagegen ist anzunehmen, die jeweilige Parteivereinbarung solle gemäß § 611 Abs. 1 BGB maßgebend bleiben, wenn der Arbeitgeber Tagespauschalen nur der Höhe nach abhängig von der rechtlichen Behandlung als Selbständiger oder Arbeitnehmer zahlt (vgl. insgesamt BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - Rn. 26, mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2017 - 7 Sa 246/16

    Auslegung einer Vergütungsvereinbarung bei von den Parteien als freies

    Auch dass die Beklagte die Vergütung des Klägers nebst Mehrwertsteuer auf dessen Rechnung - sei es auch nach Hilfestellung ihrerseits - ausgekehrt hat, lässt erkennen, dass die Parteien ein freies Dienstverhältnis vergüten wollten und rechtfertigt nicht den Rückschluss, dass diese Vergütung auch in einem Arbeitsverhältnis geschuldet sein sollte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 6 Sa 245/16).

    Es ist den Bestimmungen entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht zu entnehmen, dass diese ausschließlich auf Aufklärungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung der Sowjetunion in den 70er Jahren beschränkt sind (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 6 Sa 245/16).

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